
Neue Grenzwerte für Kaminöfen seit 1. Januar 2025
Durch die Bundes-Immissionsverordnung (1. BImSchV) sollen die Feinstaubemissionen aus neuen und bestehenden Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe deutlich gesenkt werden. Die letzte Stufe der Nachrüstpflicht endete am 31. Dezember 2024. Seit Januar 2025 müssen Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2021 Typ geprüft wurden, neue Emissions-Grenzwerte von 0,15g/m³ für Feinstaub und 4g/m³ für Kohlenmonoxid einhalten.